Fakten2020-05-29T02:17:36+02:00

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Import-Arzneimittel sind Original-Präparate, die der Originalhersteller selbst in Österreich oder in einem anderen EU-Land produziert und dann in Österreich oder anderen EU-Ländern vertreibt. Die Importeure erwerben diese Medikamente aus anderen EU-Ländern und führen sie nach Österreich ein. Importierte Arzneimittel sind therapeutisch identisch mit den Präparaten, die der Hersteller selbst in Österreich vertreibt. Dies betrifft beispielsweise Art und Menge des Wirkstoffs, Darreichungsform und Art der Anwendung.

Österreich nimmt im europäischen Gesamtvergleich bei vielen Indikationen einen Spitzenplatz bei Arzneimittelpreisen ein. Viele Markenarzneimittel sind in anderen EU-Ländern deutlich günstiger als hierzulande. Die Arzneimittel-Importeure nutzen dieses Preisgefälle: Sie erwerben die Original-Markenpräparate bei Großhändlern im europäischen Ausland zu niedrigeren Preisen und können sie so in Österreich deutlich günstiger anbieten.

Weder der Gesetzgeber noch die Krankenkassen haben die gezielte Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel in der Apotheke bisher konkret geregelt. Jedoch gibt es bereits unzählige ÄrztInnen und ApothekerInnen, die mittels der Verschreibung und Abgabe der preisgünstigeren Import-Arzneimittel zu Kosteneinsparungen bei Arzneimitteln beitragen wollen.

Wir unterstützen das ganz nach dem Motto „Ein steter Tropfen höhlt den Stein.“!

Import-Arzneimittel sind Medikamente des Originalherstellers. In Wirkung und Anwendung sind sie daher absolut gleich. Import-Medikamente unterliegen zudem den strengen Überwachungsmaßnahmen durch die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde AGES.

Import-Arzneimittel sind sichere Arzneimittel, die nach der pharmazeutischen Endfreigabe durch den Originalhersteller von den Arzneimittel-Importeuren im Rahmen der Konfektionierungsprozesse ein weiteres Mal geprüft werden. So sind Arzneimittel-Importeure eine zusätzliche Kontrollinstanz in der Arzneimittel-Lieferkette.

Arzneimittel-Importeure sind nach dem Arzneimittelrecht pharmazeutische Hersteller und unterliegen damit den gleichen strikten Vorschriften und der gleichen Aufsicht wie alle anderen pharmazeutischen Unternehmen in Österreich. Die Vorgaben der europäischen Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Distribution Practice (GDP) einzuhalten ist für Arzneimittel-Importeure verpflichtend.

Das EU-Projekt zur Fälschungsschutzrichtlinie haben die Arzneimittel-Importeure von Beginn an unterstützt und termingerecht umgesetzt. So tragen die Importeure dazu bei, den Weg jeder Arzneimittelpackung in der EU zu prüfen und den Vertriebsweg in Österreich lückenlos zu dokumentieren.

Der Arzneimittelimport führt grundsätzlich in Österreich zu Marktmitbewerb. Bei patentgeschützten Arzneimitteln stellt der Import den einzigen Wettbewerb dar, auf einem streng regulierten Markt.

Arzneimittel-Importe unterliegen dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und stehen damit unter dem Schutz des EU-Rechts. Sie sind Bestandteil des innereuropäischen Handels. Für sie gelten grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie für alle Produkte im freien EU-Warenverkehr.

Die Arzneimittel-Importeure sind oft als traditionsreiche Unternehmen in ihrer Region verwurzelt und zählen dort häufig zu den größten Arbeitgebern. Bei den VAI Mitgliedsunternehmen sind mittlerweile ca. 2500 Personen beschäftigt – Tendenz steigend.

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